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OLG Jena, 22.01.1997 - 2 U 988/95 (183) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze der Anscheinsvollmacht; Annahme eines Nachtragsangebotes bezüglich eines entstandenen Mehraufwandes für Kippgebühren ; Schuldhaftes Setzen eines Rechtsscheins durch Organisationsmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bürgermeistervollmacht
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 22.08.1995 - 9 O 3491/94
- LG Erfurt, 22.08.1995 - 9 O 3491/95
- OLG Jena, 22.01.1997 - 2 U 988/95 (183)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70
Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56
Streitwert für Aussetzungsantrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.04.1955 - II ZR 328/53
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Oldenburg, 23.05.1995 - 5 U 13/95
Verpflichtung über die Grundsätze der Anscheinsvollmacht; Beweislastverteilung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VerfGH Thüringen, 31.01.2018 - VerfGH 26/15
Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde ohne Ratsbeschluss; …
So knüpft § 31 Abs. 1 ThürKO auch unter gesetzessystematischen Gesichtspunkten nicht an das Bestehen eines Beschlusses des Gemeinderates für die Ausübung des Vertretungsrechts an (vgl. auch ThürOLG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 2 U 988/95 -, juris Rn. 7 m. w. N. zu § 27 Abs. 1 VKO). - LG Essen, 28.09.2018 - 10 S 21/18
Mangel der Vertretungsmacht
Nach ständiger Rspr. kann sich der Vertretene auf den Mangel der Vertretungsmacht seines Vertreters nicht berufen, wenn er schuldhaft den Rechtschein einer Vollmacht veranlasst hat, so dass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte von einer Bevollmächtigung ausgehen durfte, was auch für öffentlich-rechtliche Körperschaften gilt (vgl. nur OLG Jena , Urt. v. 22.01.1997, Az. 2 U 988/95, OLGR Jena 1997, 261 f.).