Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.01.1997 - 2 U 988/95 (183)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13066
OLG Jena, 22.01.1997 - 2 U 988/95 (183) (https://dejure.org/1997,13066)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.01.1997 - 2 U 988/95 (183) (https://dejure.org/1997,13066)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 2 U 988/95 (183) (https://dejure.org/1997,13066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze der Anscheinsvollmacht; Annahme eines Nachtragsangebotes bezüglich eines entstandenen Mehraufwandes für Kippgebühren ; Schuldhaftes Setzen eines Rechtsscheins durch Organisationsmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Thüringen, 31.01.2018 - VerfGH 26/15

    Einlegung einer Kommunalverfassungsbeschwerde ohne Ratsbeschluss;

    So knüpft § 31 Abs. 1 ThürKO auch unter gesetzessystematischen Gesichtspunkten nicht an das Bestehen eines Beschlusses des Gemeinderates für die Ausübung des Vertretungsrechts an (vgl. auch ThürOLG, Urteil vom 22. Januar 1997 - 2 U 988/95 -, juris Rn. 7 m. w. N. zu § 27 Abs. 1 VKO).
  • LG Essen, 28.09.2018 - 10 S 21/18

    Mangel der Vertretungsmacht

    Nach ständiger Rspr. kann sich der Vertretene auf den Mangel der Vertretungsmacht seines Vertreters nicht berufen, wenn er schuldhaft den Rechtschein einer Vollmacht veranlasst hat, so dass der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte von einer Bevollmächtigung ausgehen durfte, was auch für öffentlich-rechtliche Körperschaften gilt (vgl. nur OLG Jena , Urt. v. 22.01.1997, Az. 2 U 988/95, OLGR Jena 1997, 261 f.).
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